Ehrenordnung des SV Poxdorf

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Die Vorstandschaft des SV Poxdorf erlässt in Zusammenarbeit mit dem Vereinsbeirat aufgrund § 17, letzter Satz, der Vereinssatzung folgende Ehrenordnung:

Der Sportverein Poxdorf e.V. kann für besondere Verdienste und Leistungen seine Mitglieder mit folgenden Ernennungen und Auszeichnungen ehren.

1. Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über zwei Wahlperioden inne hatte.
Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden soll an einem Vereinsjubiläum erfolgen.
Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

2. Ehrenmitglied
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden (lt. Vereinssatzung), wer
• Sich große Verdienste für den Verein erworben hat,
• Das 65. Lebensjahr vollendet hat und auf eine lange Vereinszugehörigkeit zurückblicken kann.
Große Verdienste um den Verein können z.B. sein
• Herausragende sportliche Leistungen,
• Sponsorentätigkeit,
• Funktionärstätigkeit.
Die lange Vereinszugehörigkeit, gezählt ab dem 14. Lebensjahr, soll mindestens 30 Jahre betragen. Im Einzelfall entscheidet die Vorstandschaft im Zusammenwirken mit dem Vereinsbeirat.

3. Vereinsnadel
Die Vereinsnadel in Silber wird an Mitglieder nach 20-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Die Vereinsnadel in Gold wird an Mitglieder nach 30-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Die Mitgliedschaft wird bei der Ehrung ab dem 14. Lebensjahr gerechnet.

4. Ehrenzeichen des BLSV
Das Ehrenzeichen „40“ -Silber mit Gold- wird nach 40-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Das Ehrenzeichen „50“ -vergoldet- wird nach 50-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Das Ehrenzeichen „60“ -vergoldet- wird nach 60-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Das Ehrenzeichen „65“ -vergoldet- wird nach 65-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Das Ehrenzeichen „70“ -vergoldet- wird nach 70-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Das Ehrenzeichen „75“ -vergoldet- wird nach 75-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Die Mitgliedschaft im BLSV wird bei der Ehrung ab dem 14. Lebensjahr gerechnet.
Für die Verleihung gelten die Bestimmungen des BLSV.

5. Verdienstnadel des BLSV
Die Verdienstnadel in Bronze mit Urkunde erhalten Vereinsmitglieder, die mindestens 10 Jahre -ohne Unterbrechung- an führender Stelle im Verein tätig waren.
Die Verdienstnadel in Silber mit Urkunde erhalten Vereinsmitglieder, die mindestens 15 Jahre -auch mit Unterbrechungen- an führender Stelle im Verein tätig waren.
Die Verdienstnadel in Silber mit Gold erhalten Mitglieder, die mindestens 20 Jahre - auch mit Unterbrechungen- an führender Stelle im Verein tätig waren.
Die Verdienstnadel in Gold erhalten Mitglieder für 25-jährige Tätigkeit -auch mit Unterbrechungen- an führender Stelle im Verein.
Die Verdienstnadel in Gold mit kleinem Kranz ab 30-jähriger Tätigkeit.
Die Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz ab 35-jähriger Tätigkeit.
Als Tätigkeit an führender Stelle im Verein gilt die Tätigkeit innerhalb der Vorstandschaft des Vereins. Im übrigen gelten für die Verleihung die Bestimmungen des BLSV.

6. Jugendleiternadel des BLSV
Die Jugendleiternadel in Silber erhalten Jugendleiter für eine 5-jährige ununterbrochene Jugendleitertätigkeit im Verein.
Die Ehrung ist ab dem 23. Lebensjahr möglich.
Die Jugendleiternadel in Silber mit Gold erhalten Jugendleiter für eine 10-jährige Jugendleitertätigkeit im Verein.
Die Jugendleiternadel in Gold erhalten Jugendleiter für eine 15-jährige Jugendleitertätigkeit.
Für die Verleihung gelten die Bestimmungen des BLSV.

7. Verbandsehrenzeichen des BFV für Schiedsrichter
Die Schiedsrichter des Vereins erhalten von der Schiedsrichtergruppe für 20 bzw. 30Jahre aktive Schiedsrichtertätigkeit das Verbandsabzeichen des BFV in Silber bzw.
Gold. Der Verein wird ergänzend dazu die Schiedsrichter mit einer Urkunde ehren.

8. Grabreden
Der 1. Vorsitzende oder einer seiner Vertreter nimmt an der Beerdigung des verstorbenen Mitglieds teil und legt nach Einzelfallentscheidung am Grab einen Kranz oder eine Schale nieder.
Im übrigen spricht er sich mit den Vorsitzenden der anderen Ortsverein, in denen der Verstorbene außerdem Mitglied war, ab.

9. Geburtstage
Der Verein (1. Vors. oder Vertreter) gratuliert den Mitgliedern anlässlich ihres 50., 60., 65., 70., 75., 80., 85., ... Geburtstages, wenn diese zu dem Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Mitglied im Verein sind. Hierbei spricht sich der 1. Vors. mit seinen Vertretern und den jeweiligen Abteilungsleitern ab.
Diese Ehrenordnung ist kein Bestandteil der Vereinssatzung und kann jederzeit geändert werden.
Die Ehrenordnung wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Vorstandschaft und dem Vereinsbeirat erstellt. Sie wurde in der gemeinsamen Sitzung am 17.03.1998 beschlossen und ist seither gültig.

Poxdorf, 17. März 1998

Vorstandschaft: 1.Vors. Alfred Reck, 2. Vors. H. Hübschmann, 3. Vors. P. Kehm, Schriftführer J. Singer ,Kassier P. Steins , AL Fußball M. Drexler ,AL Gymnastik M. Martin, AL Badminton M. Bertsch, AL Volleyball K. Roppel

Vereinsbeirat: C. Nägel, 1. Bgm., Silvia Debnar, Willi Schneider, Rudi Siebenhaar, Karlheinz Köhler

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